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Externer Geldwäsche­beauftragter: GwG-Compliance ohne Kopfschmerzen

Risikoanalyse, Sicherungsmaßnahmen, FIU-Meldungen, Schulungen – wir übernehmen die komplette Funktion des Geldwäschebeauftragten für GwG-Verpflichtete. Prüfungssicher und persönlich.

Kurzantwort

GwG-Verpflichtete (Immobilien, Finanzen, Notariate, Güterhändler ab 10.000 € bar) erhalten bei radtkePERSONAL den externen Geldwäschebeauftragten: Risikoanalyse, goAML-Meldungen und Schulungen. Beratung 120 €/Std., Pauschale nach Risikoprofil.

Wer braucht einen Geldwäschebeauftragten?

Das Geldwäschegesetz definiert in § 2 GwG die Verpflichteten. Ein Geldwäschebeauftragter nach § 7 GwG ist – je nach Branche und Risikolage – vorgeschrieben oder kann von der Aufsichtsbehörde angeordnet werden:

  • Finanzunternehmen, Zahlungsdienstleister, Leasing- und Factoringgesellschaften
  • Immobilienmakler (bei Kauf/Verkauf sowie Vermietung ab 10.000 € Monatsmiete)
  • Güterhändler bei Bargeschäften ab 10.000 € (Kunst: ab 10.000 € auch unbar)
  • Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bei Kataloggeschäften
  • Glücksspielanbieter und Veranstalter
  • Kryptowerte-Dienstleister und Finanzanlagenvermittler

Die Aufsicht prüft verstärkt

Die Aufsichtsbehörden haben ihre GwG-Prüfungen massiv ausgeweitet. Fehlende Risikoanalysen und unterlassene Verdachtsmeldungen kosten bis zu 150.000 € pro Verstoß, bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Umsatzes.

Extern bestellen – ausdrücklich erlaubt

Die Funktion des Geldwäschebeauftragten kann mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde auf externe Dritte übertragen werden. Vorteil: Sie bekommen sofort einsatzbereite Fachkunde ohne Schulungsaufwand, ohne Interessenkonflikte und ohne Vertretungsproblem.

Kombination mit DSB & HinSchG

Geldwäscheprävention, Datenschutz und Hinweisgeberschutz überschneiden sich vielfach – etwa bei internen Meldungen über Verdachtsfälle. Als Ihr Partner für alle drei Funktionen schaffen wir konsistente Prozesse statt Insellösungen. Kombi-Mandate erhalten Vorzugskonditionen.

Was wir als Ihr Geldwäsche­beauftragter übernehmen

Risikoanalyse nach § 5 GwG

Individuelle Analyse Ihrer Geschäfts-, Kunden- und Produktrisiken – jährlich aktualisiert, dokumentiert und prüfungsfest aufbereitet.

Interne Sicherungsmaßnahmen

Kundensorgfaltspflichten (KYC), wirtschaftlich Berechtigte ermitteln, PEP-Prüfungen, Monitoring-Prozesse – passgenau für Ihre Unternehmensgröße.

FIU-Verdachtsmeldungen

Wir bewerten Verdachtsfälle und übernehmen die Meldung über goAML an die Financial Intelligence Unit – fristgerecht und rechtssicher.

Mitarbeiterschulungen

Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen zu Geldwäsche-Typologien und internen Prozessen – jährlich, mit Nachweis für die Aufsicht.

Behörden & Prüfungen

Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und FIU, Begleitung bei GwG-Prüfungen, Beantwortung von Auskunftsersuchen.

Transparenzregister

Eintragung und Pflege Ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister – inklusive Fristenüberwachung bei Änderungen.

Typischer Ablauf

  • Woche 1: Bestandsaufnahme & Risikoanalyse-Entwurf
  • Woche 2–3: Sicherungsmaßnahmen definieren, Prozesse dokumentieren
  • Woche 4: Bestellung, Behördenanzeige, Erstschulung des Teams
  • Laufend: Monitoring, Verdachtsfallbewertung, Jahresupdate

Externer Geldwäschebeauftragter

Beratung, Aufbau & laufende Funktion
120 € / Std. netto
15-Min-Takt, quartalsweise · laufende Beauftragten-Pauschale individuell nach Risikoprofil
  • Risikoanalyse nach § 5 GwG inklusive Jahresupdate
  • FIU-Verdachtsmeldungen über goAML
  • Jährliche Pflichtschulung mit Nachweis
  • Begleitung bei Behördenprüfungen
  • Kombi-Vorteil mit DSB & Meldestelle
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Geldwäscheprävention – kompakt beantwortet

Ich bin Immobilienmakler mit 3 Mitarbeitern – betrifft mich das GwG wirklich?

Ja. Immobilienmakler sind unabhängig von der Größe GwG-Verpflichtete (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG). Sie brauchen mindestens: eine Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten (Identifizierung der Vertragsparteien), interne Sicherungsmaßnahmen und geschulte Mitarbeiter. Ein bestellter Geldwäschebeauftragter ist ab bestimmten Größen bzw. auf Anordnung Pflicht – die Grundpflichten gelten aber immer.

Was ist eine Verdachtsmeldung und wann muss ich melden?

Sobald Tatsachen darauf hindeuten, dass Vermögenswerte aus strafbaren Handlungen stammen oder mit Terrorismusfinanzierung zusammenhängen, müssen Sie unverzüglich an die FIU melden – unabhängig von der Höhe. Das Geschäft darf grundsätzlich erst nach Freigabe oder Fristablauf durchgeführt werden. Wir bewerten Verdachtsfälle für Sie und übernehmen die Meldung.

Brauche ich die Zustimmung der Behörde für einen externen Geldwäschebeauftragten?

Bei Verpflichteten unter Finanzaufsicht ist die Übertragung auf Dritte anzeige- bzw. zustimmungspflichtig. Bei anderen Verpflichteten genügt regelmäßig die ordnungsgemäße Bestellung und Anzeige. Wir kennen die Anforderungen der jeweiligen Aufsicht und übernehmen den kompletten Bestellprozess.

Was kostet ein Verstoß gegen das GwG?

Einfache Verstöße (z. B. fehlende Risikoanalyse, unterlassene Identifizierung) kosten bis zu 150.000 €. Schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße: bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes. Zusätzlich veröffentlichen die Behörden Bußgeldentscheidungen namentlich („Naming and Shaming“) – der Reputationsschaden übersteigt das Bußgeld oft deutlich.