Risikoanalyse, Sicherungsmaßnahmen, FIU-Meldungen, Schulungen – wir übernehmen die komplette Funktion des Geldwäschebeauftragten für GwG-Verpflichtete. Prüfungssicher und persönlich.
GwG-Verpflichtete (Immobilien, Finanzen, Notariate, Güterhändler ab 10.000 € bar) erhalten bei radtkePERSONAL den externen Geldwäschebeauftragten: Risikoanalyse, goAML-Meldungen und Schulungen. Beratung 120 €/Std., Pauschale nach Risikoprofil.
Das Geldwäschegesetz definiert in § 2 GwG die Verpflichteten. Ein Geldwäschebeauftragter nach § 7 GwG ist – je nach Branche und Risikolage – vorgeschrieben oder kann von der Aufsichtsbehörde angeordnet werden:
Die Aufsichtsbehörden haben ihre GwG-Prüfungen massiv ausgeweitet. Fehlende Risikoanalysen und unterlassene Verdachtsmeldungen kosten bis zu 150.000 € pro Verstoß, bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Umsatzes.
Die Funktion des Geldwäschebeauftragten kann mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde auf externe Dritte übertragen werden. Vorteil: Sie bekommen sofort einsatzbereite Fachkunde ohne Schulungsaufwand, ohne Interessenkonflikte und ohne Vertretungsproblem.
Geldwäscheprävention, Datenschutz und Hinweisgeberschutz überschneiden sich vielfach – etwa bei internen Meldungen über Verdachtsfälle. Als Ihr Partner für alle drei Funktionen schaffen wir konsistente Prozesse statt Insellösungen. Kombi-Mandate erhalten Vorzugskonditionen.
Individuelle Analyse Ihrer Geschäfts-, Kunden- und Produktrisiken – jährlich aktualisiert, dokumentiert und prüfungsfest aufbereitet.
Kundensorgfaltspflichten (KYC), wirtschaftlich Berechtigte ermitteln, PEP-Prüfungen, Monitoring-Prozesse – passgenau für Ihre Unternehmensgröße.
Wir bewerten Verdachtsfälle und übernehmen die Meldung über goAML an die Financial Intelligence Unit – fristgerecht und rechtssicher.
Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen zu Geldwäsche-Typologien und internen Prozessen – jährlich, mit Nachweis für die Aufsicht.
Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und FIU, Begleitung bei GwG-Prüfungen, Beantwortung von Auskunftsersuchen.
Eintragung und Pflege Ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister – inklusive Fristenüberwachung bei Änderungen.
Ja. Immobilienmakler sind unabhängig von der Größe GwG-Verpflichtete (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG). Sie brauchen mindestens: eine Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten (Identifizierung der Vertragsparteien), interne Sicherungsmaßnahmen und geschulte Mitarbeiter. Ein bestellter Geldwäschebeauftragter ist ab bestimmten Größen bzw. auf Anordnung Pflicht – die Grundpflichten gelten aber immer.
Sobald Tatsachen darauf hindeuten, dass Vermögenswerte aus strafbaren Handlungen stammen oder mit Terrorismusfinanzierung zusammenhängen, müssen Sie unverzüglich an die FIU melden – unabhängig von der Höhe. Das Geschäft darf grundsätzlich erst nach Freigabe oder Fristablauf durchgeführt werden. Wir bewerten Verdachtsfälle für Sie und übernehmen die Meldung.
Bei Verpflichteten unter Finanzaufsicht ist die Übertragung auf Dritte anzeige- bzw. zustimmungspflichtig. Bei anderen Verpflichteten genügt regelmäßig die ordnungsgemäße Bestellung und Anzeige. Wir kennen die Anforderungen der jeweiligen Aufsicht und übernehmen den kompletten Bestellprozess.
Einfache Verstöße (z. B. fehlende Risikoanalyse, unterlassene Identifizierung) kosten bis zu 150.000 €. Schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße: bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes. Zusätzlich veröffentlichen die Behörden Bußgeldentscheidungen namentlich („Naming and Shaming“) – der Reputationsschaden übersteigt das Bußgeld oft deutlich.